| Urnenstandort | Urne im Gemeindehaus, Riedstrasse 14, Schlosswil, Sitzungszimmer Parterre |
| Urnen Öffnungszeiten | Abstimmungsonntag 11.00 - 12.00 Uhr |
| Hinweis | Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilergebnisse. Die Abstimmungsergebnisse des Kantons Bern finden Sie hier. Resultate von eidgenössichen Abstimmungen können Sie hier einsehen. |
| Bedingungen / Voraussetzungen | Stimm- und wahlberechtigt ist jede volljährige Person, die das Schweizerbürgerrecht besitzt. In Gemeindeangelegenheiten muss die stimmberechtigte Person zusätzlich seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde Schlosswil wohnen. Verlust, Nichterhalt Stimmausweis Wenn Ihnen der Stimmausweis verloren gegangen ist oder sie ihn per Post nicht erhalten haben, können Sie jeweils bis Dienstag vor dem Abstimmungssonntag auf der Gemeindeverwaltung ein Doppel verlangen. In diesem Fall darf nur mit dem als Duplikat bezeichneten Ausweis abgestimmt werden. |
| Brieflich abstimmen | Sie können Ihre Stimme oder Wahl brieflich abgeben, sobald Ihnen das Stimm- oder Wahlmaterial zugestellt worden ist. Dabei ist zu beachten
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig, wenn:
|