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Urnenstandort Urne im Gemeindehaus, Riedstrasse 14, Schlosswil, Sitzungszimmer Parterre
Urnen Öffnungszeiten Abstimmungsonntag 11.00 - 12.00 Uhr
Hinweis Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilergebnisse. Die Abstimmungsergebnisse des Kantons Bern finden Sie hier. Resultate von eidgenössichen Abstimmungen können Sie hier einsehen.
Bedingungen / Voraussetzungen Stimm- und wahlberechtigt ist jede volljährige Person, die das Schweizerbürgerrecht besitzt. In Gemeindeangelegenheiten muss die stimmberechtigte Person zusätzlich seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde Schlosswil wohnen.

Verlust, Nichterhalt Stimmausweis
Wenn Ihnen der Stimmausweis verloren gegangen ist oder sie ihn per Post nicht erhalten haben, können Sie jeweils bis Dienstag vor dem Abstimmungssonntag auf der Gemeindeverwaltung ein Doppel verlangen. In diesem Fall darf nur mit dem als Duplikat bezeichneten Ausweis abgestimmt werden.
Brieflich abstimmen Sie können Ihre Stimme oder Wahl brieflich abgeben, sobald Ihnen das Stimm- oder Wahlmaterial zugestellt worden ist. Dabei ist zu beachten
  • Der Stimmausweis muss vom der stimmberechtigten Person unterzeichnet sein
  • Der ausgefüllte Stimm- oder Wahlzettel ist in das separate Stimmkuvert einzupacken
  • Der unterschriebene Stimmausweis ist zusammen mit dem Stimmkuvert ins Rückantwortkuvert zu legen und der Gemeindeverwaltung zuzustellen. Per Post übergebene Sendungen sind frühzeitig aufzugeben, damit sie spätestens am Freitag vor dem Abstimmungssonntag bei der Gemeindeverwaltung eintreffen.

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig, wenn:
  • andere als die offiziellen Stimm- und Antwortkuvert benützt werden.
  • die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt
  • das Antwortcouvert verspätet bei der Gemeinde eintrifft
  • das Antwortcouvert mehr als einen Stimmausweis enthält
  • das Stimmcouvert mit Kennzeichen versehen ist