Pro Jahr finden mindestens zwei Gemeindeversammlungen statt. Neben aktuellen weiteren Traktanden wird an der Mai/Juni-Versammlung die Gemeinderechnung des Vorjahres und an der Dezember-Versammlung der Voranschlag (inkl. Festsetzung der Gemeindesteuranlagen) des Folgejahres zur Genehmigung unterbreitet. Im Bedarfsfall können weitere Gemeindeversammlungen einberufen werden.
Die Traktanden werden 1 Monat vor der Versammlung im Anzeiger des Amtes Konolfingen veröffentlicht. Zusätzlich wird in einer Botschaft zur Gemeindeversammlung über die Traktanden informiert.
| Kompetenzen: | Die Gemeindeversammlung beschliesst über - neue finanzielle Verpflichtungen der Gemeinde von über Fr. 40'000.-
- den Voranschlag
- die Gemeindesteueranlagen
- die Jahresrechnung
- Reglemente
- Eintritte und Austritte Gemeindeverband
Die Versammlung wählt: - den Gemeindepräsident/die Gemeindepräsidentin
- den Gemeindevizepräsident/die Gemeindevizepräsidentin
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| Voraussetzungen: | Für die Teilnahme an der Versammlung sind Alle freundlich eingeladen. Stimmberechtigt sind alle volljährigen Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, die seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde Schlosswil wohnen. |
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