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Feuerwehr Grosshöchstetten, Oberthal und Schlosswil


Die Feuerwehr steht den Gemeinden in einem Schadenfall bzw. zur Schadensbekämpfung direkt und unverzüglich zur Verfügung.

Alarmierung: Telefon 118

Die Feuerwehr leistet Hilfe bei Brandfällen oder anderen Schadensereignissen auf den Gemeindegebieten Grosshöchstetten, Oberthal und Schlosswil. In allen Gemeinden ist für die sofortige Intervention mindestens ein Löschzug stationiert.

Dienstpflicht
Feuerwehrdienstpflichtig sind alle in den Gemeinden Grosshöchstetten, Oberthal und Schlosswil niedergelassenen Schweizerinnen und Schweizer sowie ausländische Staatsangehörige mit Niederlassungsbewilligung C. Die Dienstpflicht beginnt am 1. Januar des Jahres, in dem das 19. Altersjahr zurückgelegt wird und endet am 31. Dezember des Jahres, in dem das 52. Altersjahr vollendet wird.

Ersatzabgabe
Wer nicht aktiv Feuerwehr leistet, bezahlt eine Ersatzabgabe. Diese beträgt 15 % der einfachen Steuer, mindestens Fr. 50.- und maximal Fr. 400.-.

Befreiung
Die Befreiung von der Feuerwehrdienstpflicht und der Bezahlung einer Ersatzabgabe richtet sich nach den Bestimmungen von Art. 16 und 19 des Reglements für öffentliche Sicherheit Grosshöchstetten.

Rechtliche Grundlagen
Der Zusammenschluss der Feuerwehren erfolgte im Sitzgemeindemodell. Sitzgemeinde ist Grossöchstetten. Für die Anschlussgemeinden Oberthal und Schlosswil sind im Bereich Feuerwehr die rechtlichen Bestimmungen und Feuerwehrorgane der Gemeinde Grosshöchstetten verbindlich.